Das Verbrennen von Gartenabfällen, Baum- und Strauchwerk im Kleingarten ist verboten!
Auch beim Grillen ist bei der anhaltenden Trockenheit Vorsicht geboten.
Anmerkung: Verhaltensempfehlung Offenes Feuer im Kleingarten im PDF Format. | ![]() |
Das Verbrennen von Gartenabfällen, Baum- und Strauchwerk im Kleingarten ist verboten!
Auch beim Grillen ist bei der anhaltenden Trockenheit Vorsicht geboten.
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