Es besteht Anlass darauf hinzuweisen, dass laut Landeshundegesetz NRW §2 (2) Hunde an der Leine zu führen sind. Das gilt auch für unsere Gartenanlage.
Wir fordern die Hundehalter auf der Anordnung Folge zu leisten.
Der Vorstand
Es besteht Anlass darauf hinzuweisen, dass laut Landeshundegesetz NRW §2 (2) Hunde an der Leine zu führen sind. Das gilt auch für unsere Gartenanlage.
Wir fordern die Hundehalter auf der Anordnung Folge zu leisten.
Der Vorstand